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Finanzlexikon: arbeitgeberverband

arbeitgeberverband

Unter dem Dach der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) sind die Arbeitgeberverbände zusammengefasst. Die horizontale Einteilung der Arbeitgeberverbände sind die Fachverbände (etwa 50) und andererseits die Landesverbände (15 - gemeinsamer Landesverband zwischen Berlin und Brandenburg). In der vertikalen Teilung bestehen neben Regional- auch Landesfachverbände. Auf europäischer Ebene besteht die Union des Confédérations de l'Industrie et des Employeurs d'Europe.
Als Gegenbewegung zu den Gewerkschaften schlossen sich um 1890 die Arbeitgeber zu Verbänden zusammen. Wie auch die Gewerkschaften wurden diese Verbände von den Nationalsozialisten gleichgeschaltet. Mit der Etablierung des Grundgesetzes konnten sich die Arbeitgeberverbände neu bilden. In der Regel sind die Verbände als bürgerlich-rechtliche Vereine nach § 21 BGB gestaltet. Da sie keinen wirtschaftlichen Betrieb, sondern die Förderung der Interessen der Arbeitgeber zum Zweck haben, gelten sie als Idealvereine.
Der größte Arbeitgeber in Deutschland, die öffentliche Hand, gehört nicht zu den Arbeitgeberverbänden. Auf europäischer Ebene besteht aber das Centre Européenne de l'Enterprise Public als Dachverband.

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